Rheinland-Pfalz: Gericht bestätigt Verschleierungsverbot beim Autofahren

In Rheinland-Pfalz hat eine Muslima geklagt, weil sie sich durch das Verschleierungsverbot in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah. Jetzt entschied ein Gericht: Sicherheit im Straßenverkehr steht über Religionsfreiheit.